Frauen und das Berufsleben

Wie war die gesellschaftliche Stellung der Frauen im Mittelalter? Welche Berufe konnten sie ausführen? Wir wollen etwas Licht ins Dunkel bringen.

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Frauen und das Berufsleben

Oftmals hört man, dass Frauen im Mittelalter keine wirklichen Berufe ausgeführt haben. Sie wären gar an den Herd gefesselt gewesen. Viele Männer würden das gerne glauben, doch die Wahrheit sah anders aus. Frauen waren im Mittelalter fest in die Berufswelt und in die Gesellschaft integriert. Erst zu Beginn der Renaissance erlitten die Frauen herbliche gesellschaftliche Einbußen. Das Aufkommen der Inquisition beschleunigte diesen Vorgang zunehmens. Die Gründe sind heute nicht genau geklärt. Vermutet wird, dass die zunehmende Radikalisierung der Kirche und die vorherrschenden Katastrophen, also Pest, Hungersnöte und andere negative Ereignisse den Aberglauben der Menschen verstärkten. Da Frauen schon jeher als schwächer angesehen wurden, litten diese besonders darunter.

Im Mittelalter jedoch, also in der Zeit von ca. 500 n. Chr. bis 1500 n. Chr. waren Frauen aus verschiedenen Berufsgruppen nicht wegzudenken. Es gab sogar Berufe, die fast ausschließlich von Frauen ausgeführt wurden.

 

Ein Zitat aus einer einschlägigen Quelle über Frauenberufe des Mittelalters:

 

„Die Palette der Berufe war vielseitig. Für das mittelalterliche Frankfurt wurden 65 Berufe für Frauen registriert. Auch in sogenannten Männerberufen wie Dachdecker oder Schmied sind Frauen bis in das 16. Jahrhundert vertreten. Die Fertigung von Schnüren und Bändern, Hüllen und Schleifen, Knöpfen und Quasten lag ganz in Frauenhänden. Alle Berufe in der Textilverarbeitung wurden fast ausschließlich von Frauen ausgeübt: Kürschnerei, Handschuh- und Hutmacherei, Beutel- und Taschenherstellung. Aber auch im Metall- und Holzhandwerk regten sich Frauenhände. Nadeln, Schnallen, Ringe und Golddraht, Besen- und Bürsten, Matten und Körbe, Rosenkränze und Schlüssel wurden von Frauen hergestellt. Das Bäckereihandwerk, die Bierbrauerei, die Fertigung von Kerzen und Seifen oblag den Frauen. Es gab auch Abschreiberinnen und Briefdruckerinnen, Näherinnen, Schneiderinnen und Flickerinnen. Diese hatten eine eigene Zunftordnung und durften Lehrtöchter ausbilden. Handels- und Kauffrauen waren ebenso keine Seltenheit. Gelöbnisse und Bürgschaften der Kauffrauen waren uneingeschränkt verbindlich. Frauen handelten oft mit den Waren, die ihre Männer herstellten. Es gibt außerdem zahlreiche Belege über Frauen, die im Groß- und Fernhandel als Unternehmerinnen tätig waren.“


Gyburc Rennewart, Berlin 1999