Mitgliedschaft

Wollt auch Ihr das Mittelalter erleben, mit uns gemeinsam eine spannende Entdeckungsreise in längst vergangene Zeiten antreten? Reizt es euch, zusammen mit einer sehr familiären Gruppe aus Mittelalterbegeisterten zu lagern? Wir freuen uns über jedes neue Gesicht, egal ob alt oder jung! Es gibt laut Satzung zwei mögliche Mitgliedschaften im Gefolge: Aktive Mitgliedschaft und Fördernde Mitgliedschaft.

Aktive Mitgliedschaft

Die aktive Mitgliedschaft im Gefolge zu Herzoghart e. V. ist für all diejenigen, die selbst auf Veranstaltungen mitfahren und sich aktiv in das Vereinsleben einbringen wollen. Aktive Mitglieder haben laut Satzung ein volles Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Darüber hinaus können aktive Mitglieder an den Vereinsveranstaltungen teilnehmen.

 

Wir treffen uns nicht regelmäßig zu einem bestimmten Termin, es gibt aber "Basteltage", an denen alle herzlich willkommen sind, die etwas zur Ausstattung des Vereins beitragen wollen. Darüber hinaus halten wir immer im ersten Quartal eines Jahres eine Mitgliederversammlung ab, in der alle vorläufigen Planungen vorgestellt werden. Weiterhin organisieren wir einmal im Jahr einen Vereinsausflug mit einem mittelalterlichen Thema. Zu weiteren Treffen des Vereins lädt der Vorstand nach Bedarf ein. Vor gebuchten Festen informiert der Vorstand zu Treffen aller Beteiligten, um die Präsentation des Vereins abzustimmen, Aufgaben zu verteilen und die Organisation zu besprechen. Wir freuen uns auf ein reges Interesse!

Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind in der Beitragsordnung des Gefolges zu Herzoghart e. V. geregelt. Dabei haben wir besonderen Wert darauf gelegt, dass die Mitgliedsbeiträge keine große finanzielle Belastung den Mitgliedern gegenüber darstellt.

 

Aus der Beitragsordnung ergeben sich derzeit folgende Mitgliedsbeiträge (Stand Dezember 2022):

Regelbeiträge:

Kinder bis einschließlich 10 Jahre: kostenlos
Kinder und Jugendliche von 11 - 17 Jahren: 20,- € / Jahr
Erwachsene ab 18 Jahren: 40,- € / Jahr

Ermäßigungen:

Auszubildende, Schüler, Student, FWDL, BFD: 20,- € / Jahr
Ehepartner (zusammen): 50,- € / Jahr
Rentner: 30,- € / Jahr
Schwerbehinderte ab 50 % mit amtl. Ausweis 20,- € / Jahr

Wie läuft das mit der Lagerverpflegung?

Im Gefolge zu Herzoghart e. V. haben wir eine freiwillige Verpflegungspauschale. Jeder kann daran teilnehmen, muss aber nicht. Das bedeutet, dass für 7,50 € pro Tag und Person sämtliche Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke an den Festen abgedeckt sind. Kinder bis 2 Jahre sind kostenlos, zwischen 3 und 10 Jahren rechnen wir mit einem verminderten Betrag von 4,- € pro Tag und Person.

Wie werde ich aktives Mitglied?

Wenn Ihr ein aktives Mitglied werden wollt, füllt einfach den Mitgliedsantrag aus und gebt ihn ausgedruckt und unterschrieben bei einem Vorstandsmitglied ab. Ihr erhaltet anschließend eine Begrüßungs-E-Mail. Es ist auch möglich, den Mitgliedsantrag ausgedruckt und unterschrieben per Post an ein Mitglied des Vorstandes zu schicken.

Solltet Ihr in eine der Ermäßigungen fallen, legt bitte ein entsprechendes Dokument in Kopie bei. Studenten eine Immatrikulationsbescheinigung, Schüler eine Schulbescheinigung, Auszubildende den Ausbildungsvertrag, usw.

Fördernde Mitgliedschaft

Die Satzung des Gefolges zu Herzoghart e. V. sieht vor, dass auch Mitglieder, die nicht aktiv am Vereinsleben teilnehemen wollen oder können, eine fördernde Mitgliedschaft beantragen können. Fördernde Mitglieder haben jedoch kein Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.

Warum Fördermitglied werden?

Das Mittelalter authentisch darzustellen kostet viel Zeit und Geld. Man kann von Neumitgliedern nicht erwarten, sich alles auf einmal und bereits zu Beginn zuzulegen. Wir freuen uns deshalb jederzeit über Spenden, die es uns ermöglichen, den Vereinsfundus zu vergrößern. Anschaffungen wie ein Zelt, eine Kochstelle, ein Sonnensegel usw. sind notwendig, da wir bisher sehr auf den Privatbesitz unserer Mitglieder angewiesen sind.

Die Fördermitgliedschaft richtet sich vor allem an jene, die unseren Verein für eine gute Sache halten und eine regelmäßige Zahlung zusichern wollen, aber selbst mit dem Vereinsleben nicht viel anfangen können oder wollen oder verhindert sind. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen, bzw. eine andere Organisation handelt. Die Satzung lässt auch letzteres zu.

 

Wie Fördermitglied werden?

Wenn Ihr ein Fördermitglied werden wollt, füllt Ihr dazu, wie auch die aktiven Mitglieder, einen Mitgliedsantrag aus. Kreuzt auf Seite 1 oben das entsprechende Feld an und tragt weiter unten den Betrag ein, den Ihr uns jährlich spenden wollt (mindestens jedoch 10,- € / Jahr). Gebt den Antrag anschließend ausgedruckt und unterschrieben bei einem Vorstandsmitglied ab. Ihr könnt den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag auch einem Vorstandsmitglied per Post zukommen lassen.

Spenden

Solltet Ihr kein Interesse an einer aktiven Mitgliedschaft oder fördernden Mitgliedschaft haben, besteht auch die Möglichkeit, uns eine einmalige Spende zukommen zu lassen. Wir freuen uns über jede finanzielle Unterstützung. Selbstverständlich stellen wir Euch auch eine Spendenquittung aus. Als eingetragener Verein könnt Ihr die von uns erhaltene Spendenquittung übrigends für Eure Einkommenssteuererklärung verwenden. Übrigends: Überwiesene Beträge unter 200 € mit dem Verwendungszweck "Spende" werden vom Finanzamt auch ohne Quittung in der Steuererklärung anerkannt.

 

Unser Spendenkonto lautet:

Kontoinhaber: Gefolge zu Herzoghart e.V.
IBAN: DE11 7106 1009 0001 4790 83
BIC: GENODEF1AOE

 

Beendigung der Mitgliedschaft

Ihr wollt Eure Mitgliedschaft beim Gefolge zu Herzoghart e. V. beenden? - Es ist immer sehr schade, wenn Mitglieder gehen. Doch wir können es auch verstehen, wenn Ihr keine Zeit oder kein Interesse mehr habt.

Die Satzung sieht eine schrifliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres vor. Das heißt konkret, dass ihr bis zum 30. September eines Jahres eine formlose und schrifliche Kündigung beim Vorsitzenden abgeben müsst. Sollte die Kündigung nach dem 30. September eingereicht werden, so wird diese erst zum darauf folgenden Jahr gültig. Ein Beispiel:

Ihr reicht Euren Kündigungsantrag am 08. August 2015 ein. Damit endet Eure Mitgliedschaft am 31. Dezember 2015.

Ihr reicht Euren Kündigungsantrag am 15. Oktober 2015 ein. Damit endet Eure Mitgliedschaft am 31. Dezember 2016.

 

Ihr erhaltet nach Eingang Eurer Kündigung eine Kündigungsbestätigung per E-Mail. Nach Ablauf Eurer Mitgliedschaft werden Eure persönlichen Daten beim Verein gelöscht. Solltet Ihr nach Eurer Kündigung wieder Mitglied werden wollen, so müsst Ihr einen neuen Mitgliedsantrag einreichen.

 

Bei Fragen zur Kündigung stehen wir Euch auch gerne zur Verfügung. Nehmt einfach Kontakt mit uns auf.