Die Hofämter Im Mittelalter

Welche Ämter gabe es am Hofe und was mussten die einzelnen Funktionäre für Aufgaben wahrnehmen? Hier ein Überblick.

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Die Hofämter im Mittelalter

 

Im Mittelalter gab es verschiedene Hofämter, die meist von hochrangigen Adeligen besetzt wurden. Sie übernahmen im eigentlichen Sinne die einzelnen Tätigkeiten im hochadeligen Haushalt. Dabei gab es ursprünglich vier Hofämter: Kämmerer, Marschall, Truchsess und Mundschenk. Im Laufe der Zeit kamen an manchen Höfen noch weitere Ämter hinzu, wie beispielsweise der Brotmeister, Kanzler, Schatzmeister und Bannerträger. Doch über die Jahrhunderte veränderten sich die Ämter und deren Funktionen. Waren früher die Ämter mit einer tatsächlichen Funktion belegt, also der zuständige Mundschenk musste dem Herrschenden tatsächlich Wein einschenken, waren sie später rein ideeller Natur. Ab dem 14. Jahrhundert wurden die Ämter am Hof des Kaisers, bzw. Königs immer mehr zu Erz-Ämtern. Dies soll nicht bedeuten, dass es gar keine Ämter mehr gab und die Funktionen nicht verschwanden. Es gab sie auch weiterhin an jedem Hof eines Adeligen. Lediglich die großen Herrscher veränderten die Ämter zu einer eher ideellen Funktion. Dabei wurden diese Erz-Ämter fest zugeordnet und die sogenannten Kurwürden einem festen Herrschaftsgebiet zugeordnet. Dies hatte zur Folge, dass die Ämter meist automatisch via Erbrecht weitergegeben wurden, unabhängig von der Fähigkeit des Einzelnen. Die zuständigen Amtsträger hatten auch einen Beamten- und Verwaltungsapparat um sich, die die tatsächlichen Aufgaben übernahmen. Die Erzämter und damit einhergehenden Kurwürden sind weiter unten erklärt.

 

Im Folgenden sind die wichtigsten Ämter und deren Funktionen aufgeführt:

Kämmerer: Er war der persönliche Kammerdiener des Herrschers. Er kümmerte sich außerdem um die Garderobe und die Vorbereitungen für Staatsempfänge. Bis zur Einführung des Schatzmeisters war er auch für die Finanzen des (fürstlichen) Haushalts verantwortlich.

 

Marschall: Der Marschall war für die Ställe des Fürsten verantwortlich. Im Laufe der Zeit bekam das Amt des Marschalls militärisch mehr Bedeutung, wodurch ein Marschall meist Oberbefehlshaber der Reiterei, also auch der Ritter wurde. Später war ein Marschall ein hochrangiger Militär.

 

Truchsess: Der Truchsess, auch Seneschall genannt, war in erster Linie für die Verpflegung zu Hofe verantwortlich. Damit war er ein enger Berater des Fürsten und dessen engster Vertrauter. Später stieg der Seneschall zum allgemeinen Verwalter des Herrschers auf.

 

Mundschenk: Wie der Name schon vermuten lässt, war der Mundschenk der persönliche Verantwortliche für die Getränke am fürstlichen Hof. Da er hauptsächlich für den Wein verantwortlich war, fiel ihm auch die Verwaltung der fürstlichen Weingärten zu.

 

Kanzler: Ursprünglich war das Amt des Kanzlers von hohen geistlichen Herren geführt. Doch ab dem 14. Jahrhundert änderte sich dies, da die erforderlichen Schreibkenntnisse sich auch in Adelskreisen immer weiter verbreiteten. Der Kanzler war der Vorsteher der Schreibstube und damit für die Abwicklung aller Gesetze und Verordnungen verantwortlich. Im weitesten Sinne kann man vom ersten Notar sprechen.

 

Brotmeister: Der Brotmeister hatte ähnliche Aufgaben wie der Mundschenk. Er war für das Brot und Gebäck zu Hofe verantwortlich. Auch fiel häufig die Handreiche von Wasser und Tüchern zu Tische in seinen Aufgabenbereich.

 

 

Viele dieser Ämter gab es auch im späteren Mittelalter als Erz-Ämter, die meist zeremonielle Aufgaben erfüllten. So legte „Die Goldene Bulle“ von 1356 die rituellen Aufgaben bei einer Krönungszeremonie fest. Da die Erz-Ämter an Kurwürden geknüpft waren, wurden die weltlichen Kurwürden stets vererbt und die geistlichen Kurwürden automatisch an den gewählten Nachfolger übertragen.

 

Ursprünglich gab es sieben Kurfürstentümer, wie es Kaiser Karl IV. festgelegt hatte. Sie wurden unterteilt in drei geistliche Kurfürsten, allesamt Erzkanzler für einen Teil des Heiligen Römischen Reiches, und vier weltliche Kurfürsten. Diese hatten die Ämter Erztruchsess, Erzmarschall, Erzkämmerer und Erzmundschenk inne.

 

 

Nachfolgend eine Übersicht der Kurfürstentümer und deren Aufgaben im Erz-Amt:

 

Erzbischof von Mainz: Erzkanzler für Deutschland.

 

Erzbischof von Köln: Erzkanzler für Reichsitalien.

 

Erzbischof von Trier: Erzkanzler für Burgund.

 

Alle Erzkanzler hatten die Aufgabe, beim Tod des Kaisers die neue Wahl zum König, bzw. Kaiser zu organisieren und zu leiten. Dabei übermittelten sie den Kurfürsten Ort und Zeit der Versammlung. Des Weiteren unterzeichneten sie zusätzlich den Schriftverkehr des Kaisers. Eine weitere Aufgabe war die Einberufung regelmäßiger Versammlungen der Fürsten und deren Versammlungsleitung.

 

Pfalzgraf bei Rhein: Erztruchsess. Bei einer Krönung ging der Erztruchsess mit dem Reichsapfel voran. Des Weiteren musste er dem frisch gewählten Kaiser das Essen servieren.

 

Herzog von Sachsen: Erzmarschall. Er trug bei der Krönung des neuen Kaisers das Kaiserschwert voran.

 

Markgraf von Brandenburg (-Preußen): Erzkämmerer. Sie führten in ihr Wappen gehüllt das Königszepter bei der Krönungszeremonie voran. Außerdem war er für die Reinigung der Hände des neuen Kaisers nach dem Mahl verantwortlich.

 

König von Böhmen: Erzmundschenk. Er war für den Weinausschank an der festlichen Krönungszeremonie verantwortlich, sowie für den kostenlosen Weinausschank an die Bevölkerung.

 

 

Quellen:

Peter, Bernhard: Erzämter und Erbämter in der Heraldig, 2012, URL: http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/seite38.htm

Rösener, Werner: Jagd und höfische Kultur im Mittelalter, Vandenhoeck & Ruprecht, 1997

Schubert, Ernst: Fürstliche Herrschaft und Territorium im späten Mittelalter, 2. Auflage, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2006